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Aufstiegsgenehmigungen

Wann benötige ich eine Drohnen-Aufstiegsgenehmigung?

Eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne benötigen Sie, wenn diese in die Kategorie “Specific” oder “Certified” fällt. Eine Genehmigung kann zudem erforderlich sein, wenn Sie in einer Flugverbotszone fliegen wollen.

Wo kann ich eine Drohnen-Aufstiegsgenehmigung beantragen?

Sie können eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen bei der Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes beantragen. Welche Unterlagen Sie benötigen, lesen Sie hier.

Was kostet eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen?

Die Kosten für die Sondergenehmigung zum Drohnenflug variieren je nach Bundesland und können sich auf bis zu 500 Euro belaufen.

Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter: Wann wird sie gebraucht?

Drohnenpiloten müssen nicht in jedem Fall eine Genehmigung vorweisen, wenn sie ihr unbemanntes Flugobjekt in schwindelnde Höhen steigen lassen wollen. Fällt das Fluggerät bzw. der Einsatz unter die Kategorie “Open”, benötigen Sie normalerweise keine Aufstiegserlaubnis für Ihre Drohne. Diese ist nur erforderlich, wenn das Fluggerät schwerer als 25 kg ist oder dieses außerhalb der Sichtweite zum Einsatz kommt. Wollen Sie Ihre Drohne bei Nachtfliegen, ist eine Aufstiegsgenehmigung für die Drohne seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung nicht mehr Pflicht. Allerdings benötigen Sie weiterhin eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen, wenn Flugverbote zum Beispiel über Menschenmengen, Kraftwerken, Gefängnissen oder Krankenhäusern bestehen.

Beachten Sie: Behörden, die mit Aufgaben zur Gewährung der Sicherheit betraut sind, benötigen auch keine Aufstiegsgenehmigung, wenn ihre Drohne mehr als fünf Kilogramm wiegt. Zu diesen Behörden zählen unter anderem die Polizei, die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder das Deutsche Rote Kreuz.

Wer erteilt laut Vorschriften eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnen?

Wollen Sie für Ihre Drohne eine Aufstiegserlaubnis beantragen, so sollte Ihr erster Weg zur Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes führen. Denn diese ist dafür zuständig, Ihnen die Erlaubnis zum Flug zu erteilen.

Normalerweise ist dazu das Ausfüllen eines entsprechenden Antrags notwendig, der Ihnen von Ihrer Landesluftfahrtbehörde zur Verfügung gestellt wird. Sie sollten beachten, genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrags einzuplanen. Dieser Zeitraum nimmt etwa zwei bis vier Wochen in Anspruch.

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